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Ländertausch

22.05.2014

Die Frage bzw. das Problem:

Ich bin z.Zt. im Mutterschutz und bekomme im Januar mein erstes Kind. Ich brauche pro Fahrt zur Schule ca. 45 min, dahbei fahre ich von NRW nach RLP. Deshalb ist für mich noch fraglich, ob ich nach der Elternzeit an meine jetzige Schule zurückkehren soll. Dies und langfristig eine Differenz zwischen den Schulferien würden mich vor organisatorische Probleme stellen. Ich erwäge einen Ländertausch. Ich habe daher folgende Fragen:

1. Wo stelle ich den Antrag?

2. Wann und wie oft im Jahr kann ich diesen stellen?

3. Muss ich ihn bei Ablehnung immer wieder neu stellen oder bleibt er bestehen bis er bewilligt wird?

4. Was hat es mit den sogenannten Tauschbörsen auf sich?

5. Ist eine Versetzung während der Elternzeit überhaupt möglich?

6. Kann man in etwa sagen, wie lange eine Versetzung in das andere Bundesland im Durchschnitt dauert?

7. Welche Kriterien sind relevant? Passender Tauschpartner, Stundenanzahl, Fächer,…? Wovon hängt die Bewilligung ab?

8. Muss ich in NRW mit einer Mindestanzahl an Lehrerwochenstunden einsteigen? Es sagte mir kürzlich jemand, man muss mit mindestens 14 LWS nach Ländertausch in NRW anfangen.

9. Kann ich beim neuen Schulamt Einfluss auf die Einsatzschule nehmen?

10. Welche Ansprechpartner sollte ich in NRW kontaktieren, um diesbezüglich weitere Informationen im gewünschten Bundesland zu erhalten?

11. Haben Sie über ihr Bundesland hin Kontakte zum VBE in NRW und können mir dort einen kompetenten Ansprechpartner nennen?

Darüber hinaus interessiert mich noch ein Aspekt, der meine Elternzeit betrifft. Vielleicht können Sie mir diesbezüglich ebenfalls weiterhelfen.

Ist es sinnvoll, zunächst 3 Jahre Elternzeit bei der ADD anzugeben, auch wenn man dann früher zurückkehrt? Oder soll ich den gewünschten Zeitraum angeben? Kann ich dann bei Bedarf noch verlängern?

Antwort:

Ländertausch gibt es in RLP immer zum 01.08. Den entsprechenden Antrag können sie sich auf der Homepage der ADD (http://www.add.rlp.de/) herunterladen. Dort finden Sie auch wertvolle Hinweise. Den Antrag leiten sie dann auf dem Dienstweg (über Ihren Schuleiter/in) an die ADD weiter. Die Antragsfrist (Vorlage beim Schulleiter) ist jeweils der 01.02. eines Jahres. Die ADD entscheidet dann mit der Mitbestimmung des Bezirkspersonalrates, ob sie freigegeben werden. Sind sie freigegeben, nimmt das Land dann Ihre Daten mit zur in der Regel im März/April stattfindenden Tauschverhandlung aller 16 Bundesländer. Dort werden Sie dann vom Land RLP etwa dem Land NRW angeboten. Es liegt dann alleine in der Hand von NRW, ob das Land sie nimmt oder nicht. RLP hat darauf wenig Einfluss. Leider gibt es eine mögliche Hürde: Sie müssen sich vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis in NRW einer erneuten Gesundheitsüberprüfung unterziehen. Sollte NRW dann Bedenken wegen Ihrer gesundheitlichen Eignung haben, werden sie zwar übernommen, aber „nur“ als Tarifbeschäftigte. Nach der Föderalismusreform wechseln sie komplett den Arbeitgeber. Sie werden dann formell als Beamtin der Landes RLP entlassen und bei gesundheitlicher Eignung als Landesbeamtin NRW neu eingestellt. Aber keine Angst, der „Negativfall“ kommt sehr selten vor.

Grundsätzlich ist auch eine Versetzung in der Elternzeit möglich. Es wird jedoch selten gemacht, weil das aufnehmende Bundesland ja nur bei echtem Bedarf zum 01.08. übernimmt. Es muss ja in der Regel eine Stelle besetzt werden.

Es gibt keine verlässliche Voraussagezeit. Beim letzten Durchgang hat NRW relativ viele Kolleginnen und Kollegen aus RLP übernommen, weil offensichtlich in den angegebenen Zielgebieten in NRW Bedarf war.

Wir haben mit dem Land RLP die Vereinbarung getroffen, dass spätestens nach der 2. Nichtfreigabe eine Freigabe erfolgen muss. Diese Freigaberegelung gilt immer noch. Zu den Aufnahmebedingungen in Nehmerland können wir logischerweise (weil nicht zuständig) keine Vereinbarungen treffen. Es hängt entscheidend davon ab wo und mit welcher Stundenzahl und mit welcher Fächerkombination sie sich „bewerben“.

Eine generelle Mindeststundezahl kann ich nicht bestätigen, wobei im GS Bereich logischerweise in der Regel Klassenlehrerprinzip mit relativ hohem Stundenbedarf praktiziert wird.

Sollten Sie von RLP freigegeben sein, ist dies dringend anzuraten-möglicherweise schon vor der Antragsstellung, da sie ja ein Zielgebiet in NRW angeben müssen. Sollte dann etwa eine GS an Ihrem jetzigen Wohnort Sie bei der zuständigen Bezirksregierung an Ihre derzeitigen Dienstort anfordern, kann dies für die Tauschverhandlungen positiv sein, wenn NRW sie übernehmen will.

Es ist anzuraten, sich auch mit dem VBE im Zielland in Verbindung zu setzen.

Ihre nach dem Mutterschaftsurlaub zu beantragende Elternzeit sollten sie realistisch bemessen. Sie können jederzeit unter Fristwahrung (3 Monate vor Ablauf der Elternzeit) einen Antrag auf Verlängerung stellen (bis zu zweimal). Die Elternzeit ist jedoch definitiv mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beendet. Man kann also in RLP zur Zeit nicht-wie etwa bei Tarifbeschäftigten oder in andern Bundesländern möglich die Elternzeit über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus „schieben“.

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