11.04.2014
Die Frage bzw. das Problem:
Ich habe die Idee, zunächst 4 Jahre ATZ im Blockmodell (2 Jahre aktive, 2 Jahre passive Phase) zu beantragen und im Anschluss daran mit 63 ein Jahr früher auf Antrag aus dem Dienst auszuscheiden. Eine Kollegin meinte, dies sei rechtlich gar nicht mehr möglich? Stimmt das?
Antwort:
Ihre Kollegin hat leider recht. Geregelt ist dies in § 75a Abs. 1 LBG. Danach muss sich der Antrag auf ATZ bis zum Zeitpunkt des Erreichens gesetzlichen Altersgrenze erstrecken.