11.04.2014
Die Frage bzw. das Problem:
Ein Mädchen in meiner Klasse findet in Deutsch ihr Arbeitsheft nicht mehr. Infolgedessen konnte sie schon mehrere Male nicht richtig mitarbeiten.
Bin ich nun verpflichtet, ihr immer die zu bearbeitenden Seiten zu kopieren? Die Familie nimmt an der Schulbuchausleihe teil. Ich bin mir nicht sicher, ob dies für die Beantwortung meiner Frage relevant ist.
Antwort:
Sie sind zwar nicht verpflichtet, bei verlorenem Unterrichtsmaterial ständig Kopien anzufertigen. Allerdings sollte die Mitarbeit des Kindes natürlich nicht durch das Fehlen von Unterrichtsmaterialien leiden müssen. Für eine Übergangszeit, bis die Eltern das Heft wieder besorgt haben, würde ich daher dem Kind mit Kopien aushelfen.
Parallel dazu muss mit den Eltern das Gespräch gesucht werden, und sie zunächst mündlich aufzufordern, dass sie dafür Sorge tragen müssen, das fehlende Arbeitsheft erneut zu besorgen. Sollte die mündliche Information keine Wirkung zeigen, sollten Sie die Eltern schriftlich auffordern, ihrer Mitwirkungspflicht gemäß § 2, Abs. 2, 3, 4, 7 Schulgesetz nachzukommen. Mit der Schulbuchausleihe hat dieses Problem nichts zu tun, da diese nur die Erstbeschaffung der Unterrichtsmaterialien betrifft.