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Schülerbeförderung mit Privat-PKW

17.07.2014

Dürfen Klasseneltern bei Klassenfahrten zur Beförderung der Schüler eingesetzt werden? Allein aus finanziellen Gründen kann dies günstiger als die Anmietung eines Busses sein und kommt somit den Eltern entgegen. Falls erlaubt: Dürfen von den Eltern fremde und eigene Kinder transportiert werden? Muss die Fahrt immer von der Schule als Startpunkt ausgehen? 


Klassenfahrten richten sich nach den "Richtlinien für Schulfahrten“ des MBFJ vom 04. November 2005 (siehe auch: http://cms.ukrlp.de/_media/wandererlass05.pdf).

Grundsätzlich gilt, dass Fahrten mit dem PKW von Eltern nicht gestattet sind (siehe Punkt 10.1)

Allerdings kann ein Schulleiter unter gewissen Voraussetzungen die Benutzung von PKW, gesteuert durch Eltern, gestatten (10.2):

1. Die Klassenfahrt findet im schulnahen Bereich statt.

2. Die Klassenfahrt ist pädagogisch erforderlich.

3. Die Zustimmung der Eltern zur Beförderung liegt vor.

4. Es stehen keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung.

5. Gewerbliche Verkehrsmittel (z.B. Busunternehmen) sind unverhältnismäßig.

6. Die Fahrerin bzw. der Fahrer trägt die Verantwortung für die Reis und hat sich zuvor von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen.

7. Vor und währen der Fahrt ist der Konsum aller Mittel untersagt, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

8. Für das Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung bis zur Haftungshöchstgrenze abgeschlossen werden.

9. Die Fahrerin oder der Fahrer muss gegen Unfall versichert sein.

Alle diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. - Es gibt kein Gesetz, dass Eltern verbietet, ihre eigenen Kinder zu befördern. Allerdings ist es ratsam, es dabei zu belassen. Im Falle eines Unfalls kann es zu einer Kollision der Garantenstellungen der Eltern mit ihrem/n und den fremden Kindern gegenüber kommen.

Die Klassenfahrt sollte an der Schule oder an einem anderen "Sammelpunkt" beginnen und enden, damit klar abgegrenzt werden kann, wann die Schulveranstaltung beginnt und wann nicht. Dies ist auch entscheidend bei einem möglichem Wegeunfall im Rahmen der Unfallversicherung.

Es gibt keine Verpflichtung, die PKW voll zu besetzten, solange der preisliche Unterschied zu den gewerblichen Verkehrsmitteln nicht unerheblich wird, wenn man die PKW mit z.B. jeweils einem Kind unterbesetzt.

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