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Pausenaufsichten von Lehrkräften ab dem 55. Lebensjahr

17.07.2014

Sind Lehrkräften mit einem reduzierten Deputat ab dem 55. Lebensjahr drei Aufsichten in der Woche zuzumuten?


Für verbeamtete Lehrkräfte ohne Schwerbehinderung mit reduziertem Deputat, die das 55. Lebensjahr überschritten haben und sich nicht in ATZ befinden, gilt Folgendes:

Aufsichten, sprich Sicherheit, sind Angelegenheit des ganzen Kollegiums. Sie werden als „Chefsache“ von der Schulleitung festgelegt.

Es gibt leider kein Maß, womit man der Anzahl von Aufsichten einen Riegel vorschieben könnte.

Manche Lehrkräfte an kleinen Schulen haben täglich Aufsicht. Aber: Die Schulleitung hat gemeinsam mit dem ÖPR dafür Sorge zu tragen, dass sich die Belastungen gerecht verteilen, also eine Teilzeitkraft weniger belastet wird, als eine Vollzeitkraft.

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