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Reise ins Heilige Land

22.05.2014

Die Frage bzw. das Problem:

Ich habe eine Einladung zu einer Reise ins Heilige Land bekommen. Dies ist eine besondere Reise mit Exerzitiencharakter. Gibt es eine Möglichkeit sich beurlauben zu lassen? Da ich Kath. Religion als ein studiertes Fach habe, könnte man solch eine Reise möglicherweise auch als Fortbildung gelten lassen?

Antwort:

Stellen Sie über die Schulleitung einen Beurlaubungsantrag an die ADD. Ich gehe davon aus, dass diese Reise nicht als Fortbildungsveranstaltung zu werten ist. Eine Beurlaubung unter Beibehaltung der Bezüge wäre somit nur möglich, wenn sie den ausgefallenen Unterricht vor –oder nacharbeiten würden -was aber, unterstellt sie arbeiten in Vollzeit im GS Bereich nicht ohne Weiteres möglich ist. Bleibt als letzte Möglichkeit Urlaub unter Wegfall der Bezüge (unbezahlter Urlaub). Da die Beurlaubung in ihrem Falle unter 30 Tagen bleibt, sind sie weiterhin für den Urlaubszeitraum im Krankheitsfall beihilfeberechtigt. Die zehn Tage fehlen ihnen später jedoch bei der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Bezüge.

Zu dem Antrag wird auch ihr SL gehört. Er/Sie müsste diesen grundsätzlich befürworten. Dennoch ist es durchaus möglich, dass die ADD den Antrag ablehnt, indem sie ausführt, dass dienstliche Gründe einer Beurlaubung entgegenstehen.

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